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GEGENDARSTELLUNG
Immer wieder kursieren in der Presse einige Falschbehauptungen der
Verwaltung über das KAW. Einigen der wichtigsten möchten wir
hier entgegentreten.
1. Behauptung :
Die für die Genehmigung eines weiteren Veranstaltungsbetriebs nötigen
Unterlagen habe das Kulturausbesserungswerk nicht eingereicht.
Richtig ist: Seitdem das Bauamt der Stadt
Leverkusen seine anfängliche Unzuständigkeitserklärung rückgängig gemacht
und uns Auflagen für den Kulturbetrieb gemacht hat, sind wir diesen Auflagen
nachgekommen und haben alle erforderlichen Lärmschutz- und Brandschutzplanungen
unverzüglich in die Wege geleitet. Leider wurden die Anforderungen
aber ständig verändert. Wenn wir ein entsprechendes Gutachten eingeholt
hatten, kam fast postwendend das nächste Schreiben mit einer neuen Anforderung.
Auch weiterhin werden wir uns nach besten Kräften bemühen, die tagesaktuellen
Forderungen zu erfüllen, wären für Transparenz aber sehr dankbar.
2. Behauptung:
Das Kulturausbesserungswerk sei der Anforderung nicht nachgekommen, einen
Nutzungsänderungsantrag nicht nur für das Haus der Initiativen, sondern
auch für die angrenzende Halle einzureichen.
Richtig ist: Wir haben - seinerzeit in Abstimmung
mit der Stadtverwaltung! - keinen Nutzungsänderungsantrag für die Halle
gestellt und werden ihn auch erst stellen, wenn unsere Situation längerfristig
geklärt ist. Der Großteil aller Veranstaltungen findet in dem Café/Haus
der Initiativen statt, für den ein Nutzungsänderungsantrag im
Sommer 2003 gestellt wurde.
Für einen Umbau der Halle sind öffentliche Mittel notwendig. Unser Weg,
diese Mittel vom Land NRW zu bekommen und kurz vor dem Ziel gestoppt zu
werden, ist eine andere lange Geschichte. Hier ist die Politik gefordert,
uns mit Sachverstand und Engagement zu unterstützen. Der von uns für
das Haus der Initiativen gestellte Nutzungsänderungsantrag ist an die
Halle nicht gekoppelt. Diesem der Stadtverwaltung vorliegenden Antrag
sollte endlich entsprochen werden!
3. Behauptung:
Das Kulturausbesserungswerk habe durch den von ihm beauftragten Sachverständigen
ein Lärmschutzgutachten eingereicht, das die dort in ferner Zukunft in
einer Machbarkeitsstudie anvisierte Wohnblockbebauung nicht berücksichtige.
Richtig ist: Alle von uns befragten Gutachter
halten diese Forderung für äußerst fragwürdig, da für ein Lärmschutzgutachten
definierte Messpunkte notwendig sind. Eine noch nicht einmal durch
einen Bebauungsplan ausgewiesene Skizze bietet aber keinerlei Grundlage,
um Emissionswerte zu messen. Diese Forderung ist also schlichtweg unseriös.
Fazit:
Wir wissen nicht mehr, wie wir mit
dieser Behörde konstruktiv weiterarbeiten sollen. Die Politik ist nun
gefragt.
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