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GEGENDARSTELLUNG

Immer wieder kursieren in der Presse einige Falschbehauptungen der Verwaltung über das KAW. Einigen der wichtigsten möchten wir hier entgegentreten.

1. Behauptung :
Die für die Genehmigung eines weiteren Veranstaltungsbetriebs nötigen Unterlagen habe das Kulturausbesserungswerk nicht eingereicht.

Richtig ist: Seitdem das Bauamt der Stadt Leverkusen seine anfängliche Unzuständigkeitserklärung rückgängig gemacht und uns Auflagen für den Kulturbetrieb gemacht hat, sind wir diesen Auflagen nachgekommen und haben alle erforderlichen Lärmschutz- und Brandschutzplanungen unverzüglich in die Wege geleitet. Leider wurden die Anforderungen aber ständig verändert. Wenn wir ein entsprechendes Gutachten eingeholt hatten, kam fast postwendend das nächste Schreiben mit einer neuen Anforderung.
Auch weiterhin werden wir uns nach besten Kräften bemühen, die tagesaktuellen Forderungen zu erfüllen, wären für Transparenz aber sehr dankbar.

2. Behauptung:
Das Kulturausbesserungswerk sei der Anforderung nicht nachgekommen, einen Nutzungsänderungsantrag nicht nur für das Haus der Initiativen, sondern auch für die angrenzende Halle einzureichen.

Richtig ist: Wir haben - seinerzeit in Abstimmung mit der Stadtverwaltung! - keinen Nutzungsänderungsantrag für die Halle gestellt und werden ihn auch erst stellen, wenn unsere Situation längerfristig geklärt ist. Der Großteil aller Veranstaltungen findet in dem Café/Haus der Initiativen statt, für den ein Nutzungsänderungsantrag im Sommer 2003 gestellt wurde.
Für einen Umbau der Halle sind öffentliche Mittel notwendig. Unser Weg, diese Mittel vom Land NRW zu bekommen und kurz vor dem Ziel gestoppt zu werden, ist eine andere lange Geschichte. Hier ist die Politik gefordert, uns mit Sachverstand und Engagement zu unterstützen. Der von uns für das Haus der Initiativen gestellte Nutzungsänderungsantrag ist an die Halle nicht gekoppelt. Diesem der Stadtverwaltung vorliegenden Antrag sollte endlich entsprochen werden!

3. Behauptung:
Das Kulturausbesserungswerk habe durch den von ihm beauftragten Sachverständigen ein Lärmschutzgutachten eingereicht, das die dort in ferner Zukunft in einer Machbarkeitsstudie anvisierte Wohnblockbebauung nicht berücksichtige.

Richtig ist: Alle von uns befragten Gutachter halten diese Forderung für äußerst fragwürdig, da für ein Lärmschutzgutachten definierte Messpunkte notwendig sind. Eine noch nicht einmal durch einen Bebauungsplan ausgewiesene Skizze bietet aber keinerlei Grundlage, um Emissionswerte zu messen. Diese Forderung ist also schlichtweg unseriös.

Fazit:
Wir wissen nicht mehr, wie wir mit dieser Behörde konstruktiv weiterarbeiten sollen. Die Politik ist nun gefragt.

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